MONTAG| 16.11.2020

STEUERFREIER BONUS VON 1.500 EURO

Allen Arbeitnehmern kann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein steuer- und sozialversicherungsfreier Bonus in Höhe von 1.500 Euro gezahlt werden. Begünstigt sind alle Zahlungen zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020. Der Corona-Bonus muss noch bis zum 31.12.2020 ausgezahlt werden. Eine Verlängerung des Begünstigungszeitraums bis zum 31.01.2021 ist in Diskussion. Wir halten Sie auf dem laufenden.

FREITAG | 24.04.2020

WEITERE LIQUIDITÄTSHILFE BESCHLOSSEN

Wer in 2020 voraussichtlich einen Verlust erwirtschaftet kann bereits jetzt 15% der für 2019 gezahlten Einkommensteuer-Vorauszahlungen vom Finanzamt zurückbezahlt bekommen.

Normalerweise erfolgen Steuererstattungen aufgrund von Verlustrückträgen erst mit Abgabe der Steuererklärung 2020, die erst im Verlauf der Jahre 2021/2020 eingereicht wird.

Zudem wurden Steuererleichterungen für Gastronomiebetriebe beschlossen. Die Mehrwertsteuer wird für Speisen befristet für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30.06.2021 auf 7% gesenkt.

Damit die Gastronomen tatsächlich von der Steuersenkung profitieren ist allerdings Voraussetzung, dass sie wieder Umsätze erwirtschaften können!

MONTAG| 06.04.2020

INFORMATIONEN FÜR ELTERN

Erwerbstätigen Eltern von Kindern bis zum 12. Lebensjahr kann eine Entschädigung gewährt werden, falls sie ihre Kinder aufgrund der behördlichen Schließung von Schulen und Kitas selbst betreuen müssen und daher ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können.

Die Entschädigung in Höhe von 67% des Nettoeinkommens wird für bis zu sechs Wochen gewährt und ist auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro begrenzt.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei uns oder unter https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/entschaedigungsanspruch.html

MITTWOCH| 25.03.2020

SOFORTHILFE FÜR SOLO-UNTERNEHMER UND UNTERNEHMEN MIT BIS ZU 50 BESCHÄFTIGTEN

Die Anträge können bei der IHK Karlsruhe ab Mittwochabend, 25.03.2020 gestellt werden.

Unterstützt werden Unternehmen, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden. Es handelt sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Welche Angaben dazu benötigt werden finden Sie unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

MONTAG| 23.03.2020

HOME OFFICE BEI SVM

Auch wir reduzieren unsere Anwesenheitszeiten in der Kanzlei und arbeiten vorwiegend von zu Hause aus. Dennoch wollen wir gewährleisten dass die Kanzlei während der regulären Arbeitszeiten immer noch von einem Mitarbeiter besetzt ist. Bitte rufen Sie uns dennoch vorher an, bevor Sie Unterlagen bei uns abgeben. Wir wollen sicher gehen, dass sie nicht vor verschlossenen Türen stehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

FREITAG| 20.03.2020

PENDLERBESCHEINIGUNG IM FALLE EINER AUSGANGSSPERRE

Wir wissen aktuell nicht, ob es in Deutschland eine Ausgangssperre geben wird. Falls diese verhängt werden sollte und Arbeitnehmer betriebsnotwendig ihre Arbeitsstelle aufsuchen müssen, wird hierzu eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig sein.

Nach derzeitigen Empfehlungen kann als Vorlage dazu die Grenzpendlerbescheinigung der Bundespolizei genutzt werden.

Der Download kann hier erfolgen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Documents/Grenz%C3%BCbertrittsbescheinigung-Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf

Wir raten dazu diese jetzt schon, falls notwendig, vorzubereiten und an die Mitarbeiter auszuhändigen. Selbstverständlich raten auch wir Ihnen von zu Hause aus zu arbeiten, falls dies möglich ist.

DONNERSTAG | 19.03.2020

GEPLANTE STUNDUNG VON LEASINGRATEN!

Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. zur Corona-Krise: BDL schlägt Stundungsmodell für Leasing-Raten zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen vor.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/bundesverband-deutscher-leasingunternehmen-coronakrise-bdl-schlaegt-stundungsmodell-fuer-leasingraten-zur-ueberbrueckung-von-liquiditaetsengpaessen-vor/?newsID=1296721

Bitte sprechen Sie Ihr Leasingunternehmen proaktiv auf eine Stundung an. Unsere Mandanten berichten bereits von Zusagen.

DIENSTAG | 17.03.2020

KURZARBEITERGELD

die Bundessteuerberaterkammer hat ein Dokument zu den häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise (FAQ-Katalog) auf Ihrer Homepage eingestellt (https://www.bstbk.de/downloads/FAQ-Katalog_zur_Corona-Krise.pdf). Dieser Katalog wird fortlaufend aktualisiert.

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit kann Kurzarbeitergeld online beantragt werden:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

LIQUIDITÄTSHILFE DER KFW

Die Bundesregierung will die Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen sichern. Ein milliardenschweres Hilfsprogramm wird auf den Weg gebracht:

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Kredite für Unternehmen https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

MONTAG | 16.03.2020

KURZARBEIT

Die Coronavirus-Epidemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland

Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Laut Aussage der Bundesregierung soll möglichst kein Unternehmen durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen.

Der Bundestag beschließt erleichtertes Kurzarbeitergeld

Die Unternehmen sollen Kurzarbeitergeld bereits beantragen können, wenn von dem Arbeitsausfall lediglich 10% der Beschäftigten betroffen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60% des ausgefallenen Nettolohn und auch sämtliche Sozialversicherungsbeiträge.

Weitere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

STEUERLICHE LIQUIDITÄTSHILFEN FÜR UNTERNEHMEN

Das BMF hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus vorgelegt:

Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert.
Bisher war die Gewährung von Steuerstundungen nach Prüfung und unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt genehmigt worden.
Die Finanzverwaltung wird jetzt angewiesen, keine strengen Anforderungen mehr zu stellen, um die Liquidität der Unternehmen zu unterstützen.

Steuervorauszahlungen sollen unkompliziert und schnell herabgesetzt werden.

Auf Vollstreckungsmaßnahmen wie zum Beispiel Kontenpfändungen und die Festsetzung von Säumniszuschlägen soll bis 31.12.2020 verzichtet werden.

Wir unterstützen Sie auch in schwierigen Zeiten.

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