RÜCKRUFGARANTIE

Sollte ein gewünschter Ansprechpartner in unserem Hause telefonisch nicht erreichbar sein, werden Sie garantiert innerhalb eines Arbeitstages zurückgerufen. Sollte diese Frist überschritten werden, bleibt das nachfolgende Beratungsgespräch ohne Berechnung.

TERMINGARANTIE

Die Bearbeitung und Rücksendung Ihrer Finanzbuchhaltung erledigen wir innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen oder zu einem persönlich vereinbarten Termin. Für Gehaltsabrechnungen benötigen wir 2 Arbeitstage. Die Auszahlung der Löhne erfolgt pünktlich auf den vereinbarten Tag genau. Die Termine für die Steuererklärungen und Jahresabschlüsse werden am Jahresbeginn gemeinsam festgelegt und garantiert eingehalten.
Werden vereinbarte Termine von uns nicht eingehalten, können Sie unsere Honorarrechnung kürzen.

ZUFRIEDENHEITSGARANTIE

Sollten Sie mit dem Ergebnis einer Beratungsleistung ausnahmsweise einmal nicht zufrieden sein, dann werden wir Ihnen diese nicht in Rechnung stellen.

UNSER LEISTUNGSANGEBOT

Wir bilden für Sie die Brücke zwischen den Behörden, Banken, sonstigen Institutionen. Wir definieren mit Ihnen zusammen unternehmerische und private Ziele und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Wir geleiten Sie sicher durch die Unwägbarkeiten des Steuerrechts und begleiten Sie kompetent bei Betriebsprüfungen. Wir vereinbaren mit Ihnen bei Auftragserteilung, unter Berücksichtigung der StBGV, ein transparentes und verbindliches Honorar.

BILANZ

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsvorschriften erstellen wir Ihre Bilanz nach HGB oder IFRS für alle Gesellschaftsformen:

  • Handels- und Steuerbilanzen für Personen- und Kapitalgesellschaften sowie für Einzelunternehmen
  • Einnahmeüberschussrechnungen für Gewerbetreibende und Freiberufler

Der Jahresabschluss wird vor der endgültigen Fertigstellung grundsätzlich mit dem Mandanten besprochen. Auf Wunsch präsentieren wir die Bilanzzahlen in Form einer visuellen Präsentation.

Wir planen am Jahresbeginn gemeinsam mit Ihnen den Fertigstellungstermin der Bilanz. Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und veröffentlichungspflichtige Personengesellschaften werden bis 30. Juni des Folgejahres fertig gestellt.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

Um Sie bei anstehenden Finanzierungen und Bankgesprächen qualifiziert begleiten zu können, erstellen wir mit Ihnen zusammen die dazu erforderlichen Ertrags- und Liquiditätsplanungen.

Die Planrechnung ist Grundlage um die Finanzbuchhaltung um einen permanenten Soll- Ist – Vergleich zu ergänzen. Nur so können Abweichungen frühzeitig erkannt werden und daraus die richtigen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden. Neben der steuerlichen steht auch die betriebswirtschaftliche Beratung im Zusammenhang mit anstehenden Investitionen.

Die Umstellung und Anpassung Ihres Rechnungswesens auf die Ausweiserfordernisse nach IAS. Im Verbund mit externen Partnern stehen wir Ihnen für Restrukturierungen und Sanierungsberatungen zur Seite.

STEUERERKLÄRUNGEN

Zu den Jahresabschlüssen bereiten wir alle dazu erforderlichen Steuererklärungen vor. Natürlich erstellen wir alle anfallenden Steuererklärungen für Privatpersonen, Rentner und Pensionäre sowie Arbeitnehmer. Wir unterstützen Sie bei allen steuerrechtlichen Fragen und vertreten Sie gegenüber der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten in allen steuerlichen Belangen.

Wir treffen alle organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen damit alle Steuererklärungen innerhalb der Einreichungsfristen dem zuständigen Finanzamt vorliegen.

STEUERLICHE BERATUNG

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend verändernde Steuerrecht sind viele Steuerpflichtige überfordert. Wir sehen uns als Ihr Ratgeber der sich, neben den klassischen Leistungen, gerne um die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgaberechtlichen Probleme kümmert.

Steuerplanung | Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht | Abwicklung und Betreuung von Betriebsprüfungen | Vertretung gegenüber den Finanzbehörden

LOHNBUCHHALTUNG

Wir erstellen zurzeit für unsere Mandanten ca. 1.000 Lohnabrechnungen im Monat. Eine Vielzahl unserer Mandanten hat ihre Lohnabteilung komplett zu uns ausgelagert. Speziell geschulte Fachkräfte gewährleisten eine kompetente und termingerechte Lohnbearbeitung. Neben der Einrichtung und laufenden Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnung erledigen wir für unsere Mandanten alle Meldungen (Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherungsträger, etc.).

Die laufenden Betriebsprüfungen der Finanzbehörde und der Sozialversicherungsträger werden bei uns im Büro qualifiziert begleitet.

FINANZBUCHHALTUNG

In der klassischen Form fertigen wir für Sie die laufende Finanzbuchhaltung anhand der eingereichten Belege an.
Seit diesem Jahr haben wir dieses Leistungsspektrum mit neuester Technik ausgeweitet. Jetzt neu: Digitale Belegerfassung – die Buchhaltung der Zukunft (siehe auch SVM Online-Service)

Ihr Vorteil

  • die Originalbelege bleiben bei Ihnen
  • Wir erhalten die Belege elektronisch und verbuchen diese, wenn gewünscht täglich
  • kontrollierter, automatisierter Zahlungsverkehr der erfassten Rechnungen (online)
  • Zahlungsverkehr
  • aktuelle Offene-Posten-Liste
  • aktuelle Mahnlisten
  • elektronisch durchsuchbares Archiv
  • Belegspeicherung bei der DATEV über 10 Jahre bei höchster Datensicherheit

Fibu – mobil
Wir kommen zu Ihnen und buchen vor Ort. Dienstleistung maßgeschneidert, kompetent und persönlich.

Steuerbelastungsplanung auf Basis der Finanzbuchhaltung:
Im Juni und Dezember erstellen wir für unsere Mandanten auf der Basis der laufenden Buchhaltung eine Hochrechnung der voraussichtlich anfallenden Steuerbelastung. Somit sind wir in der Lage ggf. die Vorauszahlungen entsprechend anzupassen bzw. vermeiden dadurch, dass unseren Mandanten erst mit der Bilanzerstellung eine größere Steuernachzahlung bekannt wird.

Die Finanzbuchhaltung ist das Herzstück eines aussagekräftigen Rechnungswesens. Deshalb legen wir insbesondere auf diesem Gebiet großen Wert auf die individuelle Beratung und Betreuung unserer Mandanten. Das Ziel ist die jeweils optimale, maßgeschneiderte Lösung gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten.